Planfeststellungsunterlagen veröffentlicht – Frist!

Auf der Internetseite http://www.netzausbau.de wurden inzwischen die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren veröffentlicht. Unser Teilabschnitt im Vorhaben-19 ist der Abschnitt Süd-1.

„Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind gemäß § 21 Abs. 4 UVPG für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen. Die Äußerungsfrist gilt gemäß § 21 Abs. 5 UVPG auch für solche Einwendungen, die sich nicht auf die Umweltauswirkungen des Vorhabens beziehen.“

Im Anschluss wird es einen Erörterungstermin geben.

Wir können keine Rechtsberatung in der Sache geben und bitten die Beteiligten/Betroffenen um Eigeninitiative entsprechend ihren persönlichen Betroffenheit.

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