27.3.17 Treffen mit der TransnetBW

Wir haben uns kürzlich mit Vertretern der TransnetBW direkt getroffen und noch einmal den aktuellen Projektstand abgeglichen sowie die Chance genutzt einige Fragen zu klären. Zunächst möchten wir uns bei den Vertretern der Transnet (Frau Dehmer, Frau Preuss, Herr Lemm und Herr Böttger) für das konstruktive informative Gespräch bedanken und freuen uns, dass hier direkter Austausch angeboten und durchgeführt wurde. Auch die Gemeinde war durch Frau Hauck vertreten und hat uns die Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Vielen Dank

Einige der Fragen und Antworten nun folgend:

Werden beide Prüfkorridore garantiert in den Antrag an die Bundesnetzagentur übernommen oder wird es nur einer der Korridore bis in den Antrag schaffen?

  • Die TransnetBW versicherte uns, dass BEIDE Prüfkorridore GARANTIERT in den Antrag und somit in das Verfahren übernommen werden.
  • Erläuterung dazu: Damit ist sicher gestellt, dass die Version „B36“ nicht schon vor Antragsstellung aus dem Verfahren verschwindet. Das spart primär Zeit, da sonst eine Prüfung im Verfahren gefordert werden könnte. Weiterhin NICHT BESTANDTEIL ist die Komplettverlegung der vorhandenen Leitungen. Dies ist weiterhin ausdrücklicher Wunsch von uns und fast allen Gemeindevertretern! Dies kann verfahrenstechnisch aber erst bei der Antragskonferenz aufgenommen werden!

Wem gehören welche Leitungen/Masten im Bezug auf den Bestand?

  • Genaue Eigentumsverhältnisse der Masten aus der Übertragung von EnBW-Eigentum auf die Tochterfirma TransnetBW müssten geprüft werden. Die Leitungen gehören laut TransnetBW folgenden Firmen: 380kV + 220kV (TransnetBW) und 110kV (EnBW)
  • Hintergrund: Mehreren Anwesenden der November-Informationsveranstaltung war die Aussage bekannt, man wolle im Zuge der Ertüchtigung die 110kV-Leitung möglichst mit auf die neue Trasse schwenken. Laut TransnetBW ist dies NICHT vorgesehen. Man könnte also die nördlichere Trasse (Sicht Bürgerpark) mit der 110kV-Leitung bestehen lassen (und diese Masten also ebenfalls stehen lassen) und zusätzlich den 220-auf-380kV-Ausbau durchführen (mit entsprechenden Neubauten)! Begründet wird dies nun mit den verschiedenen Eigentumsverhältnissen. Das ändert natürlich nichts an unserer weiterhin gewünschten Form des komplett Strom-Mast-Freien Ortes!

Wird es Mastneubauten geben? Welchen Einfluss hat dies auf Grenzwerte / Dienstbarkeiten?

  • Im Detail gibt es einen Unterschied zwischen einem MAST-NEUBAU und einem TRASSEN-NEUBAU. Bei uns wird es mindestens zu MAST-Neubauten kommen, aber nicht zwingend zu einem TRASSEN-Neubau.
  • Erklärung: Selbst wenn die MASTEN der Bestandstrasse größtenteils oder Abschnittsweise komplett NEU gebaut werden ist deswegen die TRASSE nicht neu! So können eventuell Dienstbarkeitseintragungen auf Grundstücken übernommen werden. ABER – es müssen alle Grenzwerte und Bestimmungen der aktuellen Gesetzeslage eingehalten werden und nicht die der ursprünglichen Trasse! Dies käme im und um den Bürgerpark zum Tragen. Die B36-Version wäre selbstredend ein TRASSEN-Neubau.

Gibt es neue bzw. zusätzliche Informationen zu der geplanten Umsetzung (Mastgröße / Mastanzahl) falls es zu einem Umbau durch den Ort käme?

  • Die TransnetBW prüft offiziell im ersten Schritt nur den Korridor und nicht die potentiellen Mastpositionen/-dimensionen.
  • Hintergrund: Natürlich ist das eine der meistgestellten Fragen gegenüber der Bürgerinitiative. Leider werden diese Informationen weiterhin nicht veröffentlicht bzw. laut Transnet nicht berechnet. Dabei wird stellvertretend mit einem Leitungsmeter-Kostenwert (Laiendeutsch) gerechnet und nicht mit tatsächlichen Maststandorten und den damit verbundenen Einschränkungen und Problemen.
  • Situation für uns: Leider ist das Verfahren in dieser Konstellation für uns wenig hilfreich. Wäre das Verfahren nicht bundesländerübergreifend würden Korridor und Mastpositionen,… gemeinsam abgearbeitet und bewertet. Bei einem – wie in unserem Fall – länderübergreifenden Verfahren wird dieses aber geteilt. Erst der Korridor und dann die Details. Genau hier kommt es dann aber zu unbefriedigenden Antworten und zusätzlichen Risiken beispielsweise für die Gemeinden. Denn obwohl sie an die B36 wollen, kann niemand garantieren, dass der tatsächliche Verlauf dann den Wünschen entspricht. Genauso wenig weiß man aber wie schlecht der Ausbau durch Bürgerpark/Gemeinde werden könnte. Es muss also ein Korridor entschieden werden ohne zu wissen was darin genau passiert und ohne eine Möglichkeit den Korridor dann noch zu wechseln.

Hinzu kamen einige verfahrenstechnische Fragen die im Detailgespräch gerne weiter gegeben werden, aber an dieser Stelle eher zu Verwirrung führen könnten. Einige Termine, Probleme und Schritte der Verfahrensabschnitte wurden detaillierter als im November besprochen (Stichwörter: Scoping-Termin, Flächennutzungsplan (FNP), §6-8,…)