Während der Bürgerinfo am 19.11.2019 wurde von der TransnetBW der Standpunkt vertreten, man müsse nicht die Verlegung aller Leitungen entlang der B36 prüfen. Dies würde auch nicht aus dem neuen Untersuchungsrahmen hervor gehen. Um diesen Sachverhalt (vor einer möglicher Weise falschen Veröffentlichung über diese Homepage) zu klären haben wir die BundesNetzAgentur um Aufklärung gebeten und posten daher erst jetzt. Die Antwort der BNetzA haben wir inzwischen erhalten:
Zitat BNetzA (Brief an die Bürgerinitiative Strom-Mast-Frei): „Zwar ist Gegenstand des Bundesfachplanungsverfahrens grundsätzlich nur die betreffende Leitung, die im Bundesbedarfsplan enthalten ist. Inhalt lhres seinerzeitigen Alternativvorschlags war aber ausdrücklich auch die Mitnahme der anderen Leitungen in diesem Bereich und vor diesem Hintergrund erfolgte auch der Erlass des betreffenden Punktes im Untersuchungsrahmen. Gegenstand der entsprechenden Prüfung ist damit auch die Frage der Mitnahme der anderen Leitungen. Wir haben diesen Sachverhalt anlässlich lhres Schreibens gegenüber dem Vorhabenträger nochmal klargestellt und sehen den Ergebnissen seiner Prüfung bereits jetzt mit lnteresse entgegen.“
Wir haben damit also vom Verfahrensleiter selbst noch einmal die Bestätigung, dass entsprechend unseres Vorschlages geprüft werden muss. Und zwar vollumfänglich. Damit ist zumindest die Prüfung sicher. Das Ergebnis bleibt natürlich offen.
Von der TransnetBW wurde außerdem die geplante Inbetriebnahme auf das Jahr 2028 verschoben.