Wir haben drei Versionen als Grundlage online gestellt. Diese dürfen und sollen gerne entsprechend den eigenen Wünschen nachbearbeitet werden (Betroffenheit eigenes Grundstück; Gesundheit; Vogelschutz;…. je nach Interessenlage). Dazu ist jede Person oder Personengruppe berechtigt und jeder auf diese Weise eingereichte Einspruch muss in das Verfahren aufgenommen werden!
Individualinteressen werden NICHT durch die Bürgerinitiative vertreten!
Die Frist ist zwischenzeitlich abgelaufen…