TransnetBW veröffentlicht Antragsdetails

In der Informationsrunde mit den Trägern öffentlicher Belange am 10.7.17 hat die TransnetBW mitgeteilt, bei der Antragsstellung den Ausbau der Trasse durch den Ort bevorzugt zu verfolgen. Die Möglichkeit entlang der B36 bleibt als Alternative aber im Antrag bestehen. Auf dieser Basis wird das Verfahren eröffnet (noch in 2017).

Was heißt das nun für uns?

Zunächst einmal hätte das Ergebnis natürlich besser sein können. Aber die Argumentationsstruktur hinter diesem Ergebnis ist grundsätzlich nachvollziehbar und soll nun ein wenig erklärt werden.

Ganz wichtig ist aber, dass die Trasse entlang der B36 weiterhin als Alternative im Antrag bleibt. Dies wurde uns damals zugesichert und auch eingehalten. Viele andere Alternativen sind in einem „Ampel-Modell“ schon vor Antragsstellung aus der Liste der möglichen Optionen verschwunden. Die B36 ist grundsätzlich aber eine „gültige Option“. Das ist schon einmal gut für unsere Idee!

Begrifflichkeiten um den Trassenausbau:

Es gibt unterschiedliche Klassifizierungen zum Trassenausbau. Von LK1 (keine baulichen Veränderungen nötig) bis LK6 (es muss eine komplett neue Trasse gebaut werden – Ohne „Bündelung“). Für eine Erklärung HIER KLICKEN

Warum ist die Trasse durch den Ort nun bevorzugt gewählt worden?

Die Trasse durch den Ort muss zwar mit Mastneubauten durchgeführt werden aber eben nicht mit einem Trassenneubau. Die neuen Masten werden auch nicht über die ganze Strecke benötigt sondern „nur“ im siedlungsnahen Bereich beispielsweise im Bürgerpark.
Daher ist die „Innerortstrasse“ in der Antragsstellung eine „LK2/4“
Die Trasse entlang der B36 ist ein kompletter Trassenneubau. Im Antrag eine „LK6“
Die Wertigkeit von „LK1=optimal“ bis „LK6=ungünstig“ führt zu der Bevorzugung des innerörtlichen Ausbaus vor dem Neubau entlang der B36.

Ist die Komplettverlegung aller Leitungen durch den Ort inzwischen Projektbestandteil?

Ein klares NEIN. Wie zuvor auch schon bekannt war dürfen wir dieses Ziel erst bei Verfahrensbeginn verfahrensrelevant einbringen. Aktuell kann dieser Punkt nicht aufgenommen werden. Das dieses Verfahren in unserem Fall nicht hilfreich ist ist allen Beteiligten bekannt, kann aber auch nicht geändert werden. Wir hatten dazu am Rande der Veranstaltung Gespräche mit der Bundesnetzagentur und der TransnetBW.

Gibt es andere Neuigkeiten?

Leider wurde die Querung von der B36 zur Bestandstrasse zwischen Neureut und Eggenstein-Leopoldshafen im Ampel-Model auf „rot“ gesetzt. Warum gewisse Optionen im Ampelmodell auf „rot“ gesetzt wurden kann leider erst im Antrag vollständig gelesen werden und muss von der TransnetBW selbst noch ausformuliert werden.

Das führt dazu, dass die Führung entlang der B36 deutlich verlängert wurde (HIER KLICKEN). Auch wenn der Ortsteilvertreter aus Neureut hier laut eigenen Angaben für „ganz Karlsruhe“ gesprochen hat (und damit vermutlich inhaltlich nicht ganz richtig lag) dürfte der Gegenwind aus Karlsruhe hier gegeben sein. Insgesamt bleibt die Situation in Neureut unklar. Während unser Kontakt zum Ortsrat die Prüfung von mehreren Optionen für die Querung bestätigt vertritt der Ortsvertreter eine blockierende Haltung zum B36-Bau.

Warum die Querung nun „rot“ ist bleibt abzuwarten und sollte genau geprüft werden. Bei einer Komplettverlegung könnte die Querung vielleicht auch wieder „Grün“ werden. Hier liegt auf jeden Fall noch Gesprächsbedarf. Eine Querung nördlich Neureut dürfte realistischer sein als in der Nordweststadt.

Wichtig ist aber:

Die komplette Analyse der Raumwiederstände und der Be-/Entlastung von Natur/Umwelt/Mensch/… bezieht sich zur Zeit auf den Fall, dass nur eine neue 380-kV-Netzverstärkung entlang der B36 gebaut würde und die „Alte“ im Ort verbleibt. Es ist also quasi eine reine Umweltbelastung und keine Entlastung. Würden alle Leitungen verlegt würde beispielsweise das Naturschutzgebiet sowie der Mensch entlastet. Die Hauptvorzüge der B36 entstehen erst durch eine Komplettverlegung. Diese wird aber aktuell nicht geprüft. Sobald die Komplettverlegung an die B36 geprüft wird erwarten wir eine positive Plus-Minus-Rechnung für die B36-Lösung. Selbstverständlich bleibt sie aber eine LK6. Argumentativ bietet sie dann aber viele Vorteile. Unter anderem auch beim Bau selbst (Vorteil für die TransnetBW). Denn gleichzeitig neue Masten in den Bürgerpark zu bauen ohne dabei den Alten zu nahe zu kommen oder die komplette Trasse abschalten zu müssen dürfte sich komplizierter gestalten, als entlang der B36 ungestört eine neue Trasse zu errichten

 

 

Treffen mit „Liste Egg-Leo Bürger“

Kürzlich haben wir uns mit der Liste Eggenstein-Leopoldshafener Bürger getroffen. Auch hier haben wir mit Freude fest gestellt, dass sich mit dem Thema bereits intensiv beschäftigt wurde (und wird). Einige offene Fragen konnten wir  noch erklären bzw. Details tiefergehend erläutern. Die „Liste“ hat uns ebenfalls ihre Unterstützung zugesagt.

Somit haben wir nun mit fast allen Fraktionen direkt gesprochen und ein durchweg positives Feedback bekommen. Nun sind wir gespannt ob die Taten dementsprechend ausfallen.

Protokoll Gespräch Egg-Leo / KA-Neureut / TransnetBW

Durch klicken auf diesen Link werden Sie zu dem öffentlich zugänglichen Protokoll der TrasnnetBW zu dem Gespräch am 17.2. weitergeleitet!

Aus dem Protokoll gehen die einzelnen Standpunkte und Vorstellungen der Beteiligten hervor. Zusammengefasst ist in der Trassenführung südlich Eggenstein mit Anschluss an Neureut durchaus noch einiges Diskussionspotential vorhanden. Die genaue Umsetzung an dieser Stelle ist aber nicht Bestandteil unserer Bürgerinitiative. Interessant ist allerdings, dass eine zusätzliche Bebauung des Naturschutzgebietes Kleiner Bodensee für einen Teil der Anwesenden eine Option wäre.

Die Planung an der B36 wird nun um eine Option östlich der B36 erweitert. Bisher wurde scheinbar nur westlich der B36 geprüft (obwohl der Prüfkorridor den östlichen B36-Teil inkludiert). Wie zuvor erwähnt ist für unsere Gemeindeleitung eine Lösung von der zukünftigen Bebauung klar zu halten. Hier dürfte also mittelfristig das Thema „Abstand zur Bebauung/B36“ und „östlich/westlich B36“ auf der Tagesordnung landen. Wie zu erwarten war wird das Thema „Kosten“ geklärt werden müssen. Dafür müsste allerdings erst einmal eine Zahl im Raum stehen…. Mit Zahlen tut man sich aber bei diversen offenen Fragen seitens der TransnetBW offensichtlich ein wenig schwer…

Neuigkeiten von der TransnetBW

Es gibt auf der Seite der TransnetBW eine neue PDF zum Aktuellen Stand der Vorplanungen (hier klicken)

Auf Seite 10 sieht es nun – sollte die Bestandstrasse „ertüchtigt“ werden – nach einem ERSATZNEUBAU BEIDER existierender Trassen aus. Demnach geht es nicht mehr nur um die 220KV-Leitung!

Auf Seite 11 sind noch einmal anschaulich die Raumwiderständer der beiden Korridore angezeigt.

Worum geht es uns?

Leider wird die Initiative vereinzelt fehlinterpretiert. Daher werden wir im Folgenden kurz – und demnächst mit Bildmaterial – versuchen den Zusammenhang zu erläutern:

Wir möchten auch auf diesem Wege noch einmal klarstellen, dass es in erster Linie darum geht eine ZUSÄTZLICHE BELASTUNG für die Bürgerinnen und Bürger zu verhindern. Eine vorhandene und akzeptierte Stromtrasse bedeutet nicht die Befürwortung eines weiteren Ausbaus.

Ein vielleicht handlicheres Beispiel: Wenn aus der Straße vor dem Haus eine Bundesstraße oder eine Autobahn wird würde dies auch zu einem berechtigten Einspruch führen. Als die B36 aus Eggenstein an ihre jetzige Position „verlegt“ wurde hat vermutlich auch kein Einwohner dagegen gestimmt, weil die Straße bei Hauskauf schon da war.

Daher ergibt sich aus unserer Sicht der Ansatz im Zuge des ohnehin notwendigen TrassenNEUBAUS eine entsprechende Dimensionierung zu erreichen, dass die vorhandenen Leitungen ebenfalls verlegt werden. Im Idealfall bewerben wir somit sogar eine !größere Trasse!, die dann aber alle Leitungen trägt und um die Gemeinde gebaut würde anstatt durch sie hindurch. Wir wollen verhindern, dass der Bürgerpark ZUSÄTZLICH bebaut wird und im Idealfall, dass er sogar strom-mast-frei wird. Der aktuelle Stand bleibt garantiert NICHT bestehen (siehe TransnetBW)

 

Fragenecke „Sonstige Fragen“

Wer ist TransnetBW?

TransnetBW ist eine 100% Tochter der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und zertifizierter unabhängiger Transportnetzbertreiber (~580 Mitarbeiter; ~5,9Mrd € Umsatz 2014)

Was macht die BundesNetzAgentur BNetzA?

Die BNetzA für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn ist u.a. für die Umsetzung des Netzausbaubeschleunigungsgesetz verantwortlich. Seit 2011 übernimmt die BNetzA Aufgaben im Bereich des Netzentwicklungsplans – speziell in der beschleunigten Umsetzung der Genehmigungsverfahren bei definiertem Ausbaubedarf. Seit 2013 obliegt auch die Durchführung von Planfeststellungsverfahren für länder- und grenzüberschreitende Netzausbauvorhaben der BNetzA.

Was ist die Bundesfachplanung?

Sie ist der erste Genehmigungsschritt. Die BNetzA richtet eine öffentliche Antragskonferenz aus. Bei dieser werden Informationen zur Raum- und Umweltverträglichkeit des Trassenkorridorvorschlags und dessen Alternativen gesammelt. Die strategische Umweltprüfung und die kompletten Antragsunterlagen werden öffentlich ausgelegt. Zum Abschluss der Bundesfachplanung entscheidet die BNetzA verbindlich den Trassenkorridor! Die Bundesfachplanung besteht aus folgenden Phasen:

  1. Antragstellung der Vorhabenträger (bei uns TransnetBW)
  2. Antragskonferenz und Festlegung des Untersuchungsrahmens (Zeitrahmen = Festlegung innerhalb 2 Monaten ab Phase 1)
  3. Erstellung der erforderlichen Unterlagen (Zeitrahmen = von der BNetzA gestellte Frist)
  4. Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (Zeitrahmen = gesetzlich festgelegte Äußerungsfrist für die Öffentlichkeit beträgt 2 Monate)
  5. Erörterung und Beurteilung durch die BNetzA
  6. Entscheidung (Zeitrahmen = innerhalb 6 Monate nach Einreichung der vollständigen Unterlagen (also nach Beginn Phase 4)) Entscheidung wird 6 Wochen öffentlich ausgelegt.

Was ist ein Netzentwicklungsplan?

Netzentwicklungspläne werden vom Netzbetreiber (hier TransnetBW) aufgrund von Szenariorahmen (durch BNetzA genehmigte Szenarien) berechnet und entwickelt. Diese Pläne sind die Grundlage für den Bundesbedarfsplan (wird von der Bundesregierung aufgrund von Netzentwicklungsplan und Umweltbericht erstellt). Daraus erlässt der Gesetzgeber das Bundesbedarfsplangesetz, das die energierwirtschaftliche Notwendigkeit gesetzlich festschreibt. Zur Erstellung des Netzentwicklungsplans werden Bedarfsermittlung (Szenariorahmen, Regionalisierung, Marktmodellierung) und Bewertung (Stromnetz vs. Bedarf) genutzt.

Wieso muss eigentlich „unsere Trasse“ verstärkt werden?

Aus dem Netzentwicklungsplan ergibt sich ein erhöhter Bedarf an Übertragungskapazität u.a. zwischen Weinheim und Karlsruhe. Das Stück zwischen Urbach und Karlsruhe ist seit 2012 jedes Jahr als erforderliche Maßnahme ermittelt und von der BundesNetzAgentur bestätigt worden (Projektname P47). Der vordringliche Bedarf wurde 2013 und 2015 im Bundesbedarfsplangesetz (Vorhaben 19) vom Deutschen Bundestag beschlossen. Damit ist die TransnetBW zur Projektumsetzung verpflichtet. Dies bezieht sich jedoch auf die Netzverstärkung an sich und nicht die genaue Trasse oder Umsetzungsart. Daher ist „unsere Trasse“ nur eine – wenn auch die von der TransnetBW bevorzugte – Option.

Was ist das Nova-Prinzip?

NOVA bedeutet „Netz-Optimierung vor Verstärkung vor Ausbau“ also in der „Leitungs-Ertüchtigungs“-Reihenfolge:

  1. Bestehenden Betrieb von Leitungen optimieren
  2. Verstärkungsmöglichkeiten
  3. Netzneubau-Maßnahmen

Welche Ertüchtigungsmöglichkeiten werden geprüft?

  • Nutzung bestehender Freileitungen (ohne Änderungen / mit geringfügigen Anpassungen / mit punktuellen Umbauten bspw. an den Masten)
  • Nutzung bestehender Trasse (Ersatzneubau im Bereich 60m um die bestehende Leitungsache)
  • Neutrassierung in Parallelführung bzw. Bündelung (Parallelneubau im Bereich 60-200m um die bestehende Leitungsachse)
  • Leitungsneubau in eine neue Trasse (Neubau einer Leitung in neuer Trasse)

Muss Eggenstein-Leopoldshafen den Umbau der Trasse finanzieren?

Nach unseren Informationen sind alle Umbauten aus dem Projektantrag der BNetzA für die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen kostenneutral und werden auf den Endverbraucher netzweit umgelegt.

Wie ist die Meinung der Gemeinde zu dem Thema? Was für einen Einfluss hat das potentielle neue Baugebiet südlich Eggenstein?

Unsere Gespräche mit der Gemeinde und den einzelnen Fraktionen sind nun weitestgehend abgeschlossen. Durchweg sind wir auf positive Resonanz gestoßen und gehen davon aus, dass sich Gemeinde und Fraktionen auch weiterhin positiv für eine B36-Lösung engagiert. Verständlicher Weise müssen Rahmenbedingungen eingehalten werden (Neubaugebiete). Diese werden aber teilweise leider erst im zweiten Verfahrensschritt bearbeitet. Genauso wenig wie wir möchte die Gemeinde zwei Trassen (um und durch den Ort). Daher wissen alle Beteiligten um die notwendige vorzeitige Zusammenarbeit innerhalb des Ortes und gemeinsam mit der Nachbargemeinde. Je früher im Verfahren eine für alle Betiligten gangbare Lösung präsentiert wird umso erfolgsversprechender ist diese dann! Dazu muss (leider) eine tiefergehende Analyse gemacht werden, als im bisherigen Projektstand üblich. Den Einsatzwillen dazu haben wir von der Gemeinde deutlich signalisiert bekommen und danken herzlich dafür!

Fragenecke „Technische Fragen“

Was ist der Unterschied zwischen Drehstrom / Wechselstrom / Gleichstrom?
Welche Leitungstypen sind aktuell in Eggenstein-Leopoldshafen installiert?
Wird ein anderer Leitungstyp geprüft oder in Zukunft verwendet?
Gibt es einen Zusammenhang zwischen Leitungstyp und gesundheitlichen Aspekten?
Ändert sich der Dienstbarkeitsbereich um die Trasse?
Gibt es eine größere Schutzzone um die Trasse?

Gleichstrom ist ein elektrischer Strom, der immer in die gleiche Richtung fließt.
Wechselstrom ist ein elektrischer Strom, der periodisch seine Richtung wechselt.
Drehstrom ist die Kombination mehrerer phasenverschobener Wechselströme.
Haushalt und Gewerbe werden normalerweise mit Dreiphasen-Drehstrom versorgt.

Aktuell gibt es in Egg-Leo zwei Leitungstrassen. Eine mit höheren Masten mit 380kV-Wechselstrom (Betreiber TransnetBW) und die kleineren Masten mit einer 220kV- (TransnetBW) und einer 110kV-Wechselstromleitung (EnBW). Die bestehende 220kV-Leitung ist Gegenstand des Projektes. Auch wenn laut TransnetBW eine Drehstromübertragung über lange Strecken in einem eng vermaschten Höchstspannungsnetz nicht wirtschaftlich umsetzbar ist, ist nach unseren Informationen eine solche Leitung projektiert („Ultranet“). Der Dienstbarkeitsbereich (Raum für Wartung und Absicherung) ist je nach Leitungstyp und Stärke unterschiedlich. Auch Freileitung oder Erdkabel gleicher Bauart führen zu unterschiedlichen Schutzzonendimensionen. Daher gibt es dazu keine pauschale Antwort. Grundsätzlich verstärkt sich beispielsweise das magnetische Feld bei Freileitungen (Drehstrom) mit zunehmender Stärke

Der Vorteil des Wechselstroms (und Drehstroms) gegenüber dem Gleichstrom ist, dass man das Spannungs- und Stromniveau mit Hilfe von Transformatoren mit geringen Verlusten anpassen kann. Ein großer Nachteil ist der technische Aufwand alle Generatoren in einem Versorgungsnetz mit gleicher Frequenz und synchron zu betreiben. Außerdem sind die Verluste bei der Übertragung vor Allem über weite Distanzen (mehrere 100km) sehr hoch und zunehmend unrentabel.

Der Vorteil der Hochspannungs-Gleichstromübertragung (HGÜ) ist bspw. die Vermeidung diverser Probleme mit Blindströmen und geringere Energieverluste bei der Übertragung. Auch werden weniger Leiterstränge benötigt als beim 3-Phasen-Drehstrom-Netz. HGÜ-Leitungen können deutlich mehr Leistung übertragen als Wechselstromsysteme, sodass HGÜ-Trassen bei gleicher Übertragungsleistung um mehr als die Hälfte schmaler gebaut werden können. Ein Nachteil ist die aufwendige Umrüstung der existierenden Infrastruktur (Quelle der Antwort aus Einträgen im energie-lexikon.info und weltderphysik.de).

Dem interessierten Leser bieten Projekte wie „Supergrid“ (basierend auf HGÜ) einen Blick in die mögliche Zukunft. Auch TransnetBW plant als Projekt „Ultranet“ diese Übertragsungsform bis Philippsburg (aus Norden kommend).

Fragenecke „Erdkabel“

Sind Erdkabel nicht viel besser als überirdische Trassen?
Können in unserem Bereich Erdkabel verlegt werden?
Wie verändert sich die gesundheitsrelevante Belastung bei Erdkabeln?

Ob Erdkabel besser sind als Freileitungen kommt auf den Blickwinkel an. Es gibt zwei Varianten von Erdkabeln. Die „normalen Erdkabel“ und „Erdkabel in einem Tunnel“. An den Anfangs-/Endpunkten muss eine Übergangsanlage (35x70m) errichtet werden. Diese müsste vermutlich in unserem Bereich ins Tiefgestate. Bei den „normalen Erdkabeln“ äquivalent zu einer Freileitung mit zwei Wechselstromsystemen ist ein ~40m breiter Arbeitsraum um die Leitungen herum vorzuhalten (20m rechts und links der Trassenachse; bei Tunnelbauweise entfällt diese Zone). Dabei müssen die mittleren 15m (über den Leitungen) dauerhaft baumfrei und frei von Bebauung bleiben (bei Tunnelbauweise 10m). In unserem Bereich sind Entlastungskanal und Tiefgarage vermutlich hinderlich.

Das magnetische Feld ist zudem über den Erdkabeln deutlich höher als direkt unter einer Freileitung gleicher Stärke (Angaben Bürgerdialog Stromnetz): Bereich Trassenachse und je 10m seitlich davon → Freileitung ~45-55 Mikrotesla, Erdkabel ~75-85Mikrotesla. Besser sind die Erdkabel aber jenseits dieses Bereichs, da die Stärke des magnetischen Feldes sehr schnell stark abnimmt. 15M neben der Trassenachse sieht es so aus: Freileitung ~ 40 Mikrotesla, Erdkabel ~ 4 Mikrotesla.

Da Erdkabel als Drehstromleitung als „nicht wirtschaftlich umsetzbar“ von der TransnetBW eingestuft wurden, müsste zudem in unserem Fall auf eine Gleichstromleitung gewechselt werden. Dafür wäre zusätzlich eine Stromrichterstation nötig. Zur Zeit wird in/um Egg-Leo eine solche Variante nicht geprüft. Dazu fehlt auch die Grundlage durch die BRD, die Streckenabschnitte in dieser Bauform gesondert ausweisen müsste.