Wie wird der Trassenverlauf entschieden?
Wer entscheidet den Trassenverlauf?
Welche Trassenverläufe werden zur Zeit geprüft?
Wo genau verläuft die Alternativroute für die Leitung?
Welche Risikoeinstufungen gibt es auf den geplanten Trassen?
Wer vergibt Prüfaufträge für potentielle neue Trassenwege?
Was bedeuten die Leitungskategorien LK1-6?
Was bedeutet „Bündelung?„?
Die Prüfaufträge werden von der BNetzA aufgrund des Netzentwicklungsplanes an die Netzbetreiber vergeben. Zur Zeit werden im Bereich Egg-Leo zwei mögliche Trassenverläufe geprüft. Einerseits eine Aufrüstung der bestehenden Trassse (in diversen Formen) und andererseits eine Umgehungstrasse um den Ort Egg-Leo entlang der B36. Außerdem werden völlig ortsfremde Trassen geprüft (die auch im Rahmen des Prüfbereichs liegen) aber wohl laut TransnetBW keine Aussicht auf Umsetzung haben. Dabei wird auch eine Risikoanalyse in Form von möglichen Raumwiderständen (Wohngebiete, Naturschutz,…) durchgeführt. Einige der Daten und Schaubilder sind bei der TransnetBW öffentlich einsehbar (Link) und werden gerne zur Lektüre empfohlen.
Zunächst wird der grobe Trassenverlauf in der Bundesfachplanung durch die BNetzA festgelegt. Erst danach wird eine Detaillösung gesucht/gefunden. Der genaue Trassenverlauf ist also noch nicht definiert. Im zweiten Genehmigungsschritt (dem Planfeststellungsverfahren) wird dann der genaue Verlauf bestimmt und eine Genehmigung des Vorhabens erteilt. Beide Genehmigungsschritte werden von der TransnetBW durch einen Antrag gestartet und werden von der BNetzA geleitet und entschieden.
Es gibt Leitungskategorien von LK1-6 die den Aufwand bei der Ertüchtigung kategorisieren:
LK1 = Es sind keine baulichen Veränderungen nötig (Durchsatz erhöhen reicht)
LK2 = Es sind Veränderungen an den Leiterseilen notwenig
LK3 = Es sind Umbauten an den Masten notwendig
LK4 = Es sind Ersatzneubauten (von Masten) notwendig
LK5 = Parallelneubau einer Trasse mit Bündelung
LK6 = Parallelneubau einer Trasse ohne Bündelung
Die „Bündelung“ meint die Bündelung mit anderer linearer Infrastrukur. Also nicht umbedingt andere Leitungen sondern auch Autobahnen. Eine Prüfung der B36 als „lineare Infrastruktur mit Möglichkeit der Bündelungsfähigkeit“ wurde von uns auf der Antragskonferenz beantragt.