Wer ist TransnetBW?
TransnetBW ist eine 100% Tochter der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und zertifizierter unabhängiger Transportnetzbertreiber (~580 Mitarbeiter; ~5,9Mrd € Umsatz 2014)
Was macht die BundesNetzAgentur BNetzA?
Die BNetzA für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn ist u.a. für die Umsetzung des Netzausbaubeschleunigungsgesetz verantwortlich. Seit 2011 übernimmt die BNetzA Aufgaben im Bereich des Netzentwicklungsplans – speziell in der beschleunigten Umsetzung der Genehmigungsverfahren bei definiertem Ausbaubedarf. Seit 2013 obliegt auch die Durchführung von Planfeststellungsverfahren für länder- und grenzüberschreitende Netzausbauvorhaben der BNetzA.
Was ist die Bundesfachplanung?
Sie ist der erste Genehmigungsschritt. Die BNetzA richtet eine öffentliche Antragskonferenz aus. Bei dieser werden Informationen zur Raum- und Umweltverträglichkeit des Trassenkorridorvorschlags und dessen Alternativen gesammelt. Die strategische Umweltprüfung und die kompletten Antragsunterlagen werden öffentlich ausgelegt. Zum Abschluss der Bundesfachplanung entscheidet die BNetzA verbindlich den Trassenkorridor! Die Bundesfachplanung besteht aus folgenden Phasen:
- Antragstellung der Vorhabenträger (bei uns TransnetBW)
- Antragskonferenz und Festlegung des Untersuchungsrahmens (Zeitrahmen = Festlegung innerhalb 2 Monaten ab Phase 1)
- Erstellung der erforderlichen Unterlagen (Zeitrahmen = von der BNetzA gestellte Frist)
- Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (Zeitrahmen = gesetzlich festgelegte Äußerungsfrist für die Öffentlichkeit beträgt 2 Monate)
- Erörterung und Beurteilung durch die BNetzA
- Entscheidung (Zeitrahmen = innerhalb 6 Monate nach Einreichung der vollständigen Unterlagen (also nach Beginn Phase 4)) Entscheidung wird 6 Wochen öffentlich ausgelegt.
Was ist ein Netzentwicklungsplan?
Netzentwicklungspläne werden vom Netzbetreiber (hier TransnetBW) aufgrund von Szenariorahmen (durch BNetzA genehmigte Szenarien) berechnet und entwickelt. Diese Pläne sind die Grundlage für den Bundesbedarfsplan (wird von der Bundesregierung aufgrund von Netzentwicklungsplan und Umweltbericht erstellt). Daraus erlässt der Gesetzgeber das Bundesbedarfsplangesetz, das die energierwirtschaftliche Notwendigkeit gesetzlich festschreibt. Zur Erstellung des Netzentwicklungsplans werden Bedarfsermittlung (Szenariorahmen, Regionalisierung, Marktmodellierung) und Bewertung (Stromnetz vs. Bedarf) genutzt.
Wieso muss eigentlich „unsere Trasse“ verstärkt werden?
Aus dem Netzentwicklungsplan ergibt sich ein erhöhter Bedarf an Übertragungskapazität u.a. zwischen Weinheim und Karlsruhe. Das Stück zwischen Urbach und Karlsruhe ist seit 2012 jedes Jahr als erforderliche Maßnahme ermittelt und von der BundesNetzAgentur bestätigt worden (Projektname P47). Der vordringliche Bedarf wurde 2013 und 2015 im Bundesbedarfsplangesetz (Vorhaben 19) vom Deutschen Bundestag beschlossen. Damit ist die TransnetBW zur Projektumsetzung verpflichtet. Dies bezieht sich jedoch auf die Netzverstärkung an sich und nicht die genaue Trasse oder Umsetzungsart. Daher ist „unsere Trasse“ nur eine – wenn auch die von der TransnetBW bevorzugte – Option.
Was ist das Nova-Prinzip?
NOVA bedeutet „Netz-Optimierung vor Verstärkung vor Ausbau“ also in der „Leitungs-Ertüchtigungs“-Reihenfolge:
- Bestehenden Betrieb von Leitungen optimieren
- Verstärkungsmöglichkeiten
- Netzneubau-Maßnahmen
Welche Ertüchtigungsmöglichkeiten werden geprüft?
- Nutzung bestehender Freileitungen (ohne Änderungen / mit geringfügigen Anpassungen / mit punktuellen Umbauten bspw. an den Masten)
- Nutzung bestehender Trasse (Ersatzneubau im Bereich 60m um die bestehende Leitungsache)
- Neutrassierung in Parallelführung bzw. Bündelung (Parallelneubau im Bereich 60-200m um die bestehende Leitungsachse)
- Leitungsneubau in eine neue Trasse (Neubau einer Leitung in neuer Trasse)
Muss Eggenstein-Leopoldshafen den Umbau der Trasse finanzieren?
Nach unseren Informationen sind alle Umbauten aus dem Projektantrag der BNetzA für die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen kostenneutral und werden auf den Endverbraucher netzweit umgelegt.
Wie ist die Meinung der Gemeinde zu dem Thema? Was für einen Einfluss hat das potentielle neue Baugebiet südlich Eggenstein?
Unsere Gespräche mit der Gemeinde und den einzelnen Fraktionen sind nun weitestgehend abgeschlossen. Durchweg sind wir auf positive Resonanz gestoßen und gehen davon aus, dass sich Gemeinde und Fraktionen auch weiterhin positiv für eine B36-Lösung engagiert. Verständlicher Weise müssen Rahmenbedingungen eingehalten werden (Neubaugebiete). Diese werden aber teilweise leider erst im zweiten Verfahrensschritt bearbeitet. Genauso wenig wie wir möchte die Gemeinde zwei Trassen (um und durch den Ort). Daher wissen alle Beteiligten um die notwendige vorzeitige Zusammenarbeit innerhalb des Ortes und gemeinsam mit der Nachbargemeinde. Je früher im Verfahren eine für alle Betiligten gangbare Lösung präsentiert wird umso erfolgsversprechender ist diese dann! Dazu muss (leider) eine tiefergehende Analyse gemacht werden, als im bisherigen Projektstand üblich. Den Einsatzwillen dazu haben wir von der Gemeinde deutlich signalisiert bekommen und danken herzlich dafür!