Fragenecke „Trassenführung“

Wie wird der Trassenverlauf entschieden?
Wer entscheidet den Trassenverlauf?
Welche Trassenverläufe werden zur Zeit geprüft?
Wo genau verläuft die Alternativroute für die Leitung?
Welche Risikoeinstufungen gibt es auf den geplanten Trassen?
Wer vergibt Prüfaufträge für potentielle neue Trassenwege?

Was bedeuten die Leitungskategorien LK1-6?
Was bedeutet „Bündelung?„?

Die Prüfaufträge werden von der BNetzA aufgrund des Netzentwicklungsplanes an die Netzbetreiber vergeben. Zur Zeit werden im Bereich Egg-Leo zwei mögliche Trassenverläufe geprüft. Einerseits eine Aufrüstung der bestehenden Trassse (in diversen Formen) und andererseits eine Umgehungstrasse um den Ort Egg-Leo entlang der B36. Außerdem werden völlig ortsfremde Trassen geprüft (die auch im Rahmen des Prüfbereichs liegen) aber wohl laut TransnetBW keine Aussicht auf Umsetzung haben. Dabei wird auch eine Risikoanalyse in Form von möglichen Raumwiderständen (Wohngebiete, Naturschutz,…) durchgeführt. Einige der Daten und Schaubilder sind bei der TransnetBW öffentlich einsehbar (Link) und werden gerne zur Lektüre empfohlen.

Zunächst wird der grobe Trassenverlauf in der Bundesfachplanung durch die BNetzA festgelegt. Erst danach wird eine Detaillösung gesucht/gefunden. Der genaue Trassenverlauf ist also noch nicht definiert. Im zweiten Genehmigungsschritt (dem Planfeststellungsverfahren) wird dann der genaue Verlauf bestimmt und eine Genehmigung des Vorhabens erteilt. Beide Genehmigungsschritte werden von der TransnetBW durch einen Antrag gestartet und werden von der BNetzA geleitet und entschieden.

Es gibt Leitungskategorien von LK1-6 die den Aufwand bei der Ertüchtigung kategorisieren:
LK1   = Es sind keine baulichen Veränderungen nötig (Durchsatz erhöhen reicht)
LK2   = Es sind Veränderungen an den Leiterseilen notwenig
LK3   = Es sind Umbauten an den Masten notwendig
LK4   = Es sind Ersatzneubauten (von Masten) notwendig
LK5   = Parallelneubau einer Trasse mit Bündelung
LK6   = Parallelneubau einer Trasse ohne Bündelung

Die „Bündelung“ meint die Bündelung mit anderer linearer Infrastrukur. Also nicht umbedingt andere Leitungen sondern auch Autobahnen. Eine Prüfung der B36 als „lineare Infrastruktur mit Möglichkeit der Bündelungsfähigkeit“ wurde von uns auf der Antragskonferenz beantragt.

LINK ZU DEN BILDER „Trassenverlauf aus der Vogelperspektive“

Fragenecke „Gesundheitliche Aspekte“

Wie verändert sich die „Strahlung“?
Wie verändern sich die Magnetfelder?
Wie kann man sich vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen schützen?
Wie lange darf man sich im Bereich unter den Masten aufhalten (z.B. im Bürgerpark)?
Wie hoch sind die gesundheitsrelevanten Grenzwerte und wer setzt sie fest?
Wie hoch ist die aktuelle & zukünftige Belastung in Eggenstein-Leopoldshafen?
Gibt es Studien zu Veränderungen durch die Aufrüstung von Strommasten?

Zunächst einmal gibt es zwei Arten von Feldern. Elektrische Felder (Volt pro Meter V/m) und magnetische Felder. Letzteres wird größer je mehr Strom fließt und wird in magnetischer Flussdichte (Tesla bzw.Mikrotesla) angegeben.

Das elektrische Feld aus Strommasten lässt sich durch Bäume/Hauswände abschirmen und dringt kaum in den menschlichen Körper ein (Elektrische Felder spürt man unmittelbar – Stromschlag). Aus in unserer Umgebung üblichen elektrischen Feldern droht wohl keine Gesundheitsgefahr.

Magnetische Felder durchdringen Hauswände und auch den menschlichen Körper. Es lässt sich nur sehr schwer abschirmen. Grade zu den magnetischen Feldern gibt es sehr unterschiedliche Studien zu den Risiken und Gefahren für den Menschen. Insgesamt gibt es sehr viele Studien zu dem Thema die nicht alle bewertet werden können.

Nachgewiesene Wirkung: Verursacht zusätzliche Ströme im Körper, die Nerven- und Muskelzellen anregen können.

Wissenschaftlich diskutierte Wirkung: Erhöhte Risiken an Alzheimer, Demenz oder Krebs zu erkranken. Evtl. Schlafstörungen, Gereiztheit und Schwindel.

Die Grenzwerte dieser Felder werden durch die 26. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) basierend auf Empfehlungen (WHO, ICNIRP, EU) geregelt. Die Maximallast bei Wechselstrom-Hoch-/Höchstspannungsmasten beträgt 100 Mikrotesla (bei Gleichstrom 500 Mikrotesla). Dieser Grenzwert darf an allen Orten des dauerhaften Aufenthalts von Menschen nicht überschritten werden. In unserem Fall fragen wir zur Zeit an, ob der Bürgerpark für den dauerhaften Aufenthallt eines Menschen freigegeben ist. Zum Vergleich liegt die Empfehlung in den Niederlanden für Orte mit längerem Aufenthalt von Kindern bei einer durchschnittlichen jährlichen magnetischen Flussdichte von 0,4 Mikrotesla! Eine 380kV-Leitung (wie bei uns geplant und schon vorhanden) weist sogar bei einem Abstand von 100m einen Wert von ca. 1 Mikrotesla auf! Ab welchem Abstand zur Wohnbebauung gesundheitliche Risiken von einer Stromleitung komplett ausgeschlossen sind kann nicht mit Sicherheit gesagt werden. Im Bereich direkt unter einer 380kV-Freileitung bis ca. 15m neben der Leitungsachse liegt der Wert der magnetischen Felder bei ca.45-55 Mikrotesla. Bei ca. 40m neben der Achse sind es ca. 10 Mikrotesla (Quelle Grafik Bürgerdialog Stromnetz). Die zukünftige Belastung wird während dem Verfahren berechnet.

Fragenecke „Zeitlicher Rahmen“

Wann soll der geplante Ausbau beginnen?
Wie lange wird gebaut werden?
Wann können Bedenken & Einsprüche geltend gemacht werden?
Wann sind rechtliche Schritte möglich?
Was plant die Bürgerinitiative als nächsten Schritt?

Bis jetzt:

Aus dem Netzentwicklungsplan (weist vom Netzbetreiber ermittelten Ausbaubedarf aus) ergibt sich ein erhöhter Bedarf an Übertragungskapazität u.a. zwischen Weinheim und Karlsruhe. Das Stück zwischen Urbach und Karlsruhe ist seit 2012 jedes Jahr als erforderliche Maßnahme ermittelt und von der BundesNetzAgentur bestätigt worden (Projektname P47). Der vordringliche Bedarf wurde 2013 und 2015 im Bundesbedarfsplangesetz (Vorhaben 19) vom Deutschen Bundestag beschlossen. Damit ist die TransnetBW zur Projektumsetzung verpflichtet. Dies bezieht sich jedoch auf die Netzverstärkung an sich und nicht die genaue Trasse oder Umsetzungsart. Wie genau die Netzverstärkung realisiert wird legt díe BundesNetzAgentur in zwei Genehmigungsverfahren (Bundesfachplanung + Planfeststellungsverfahren) fest.

Bisher:

Die TransnetBW hat im Dezember 2017 den Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Darin wird der Korridorverlauf (Trassenkorridorvorschlag = 1000m breiter Streifen für möglichen Trassenverlauf = keine Detailplanung) vorgeschlagen und Alternativen aufgezeichnet. Die Antragskonferent hat am 6.2.2018 stattgefunden

Zukunft:

1. Genehmigungsschritt = Bundesfachplanung

  • Aktuell legt die BNetzA den Untersuchungsrahmen für das weitere Verfahren fest
  • Darauf folgt die Einreichung aller benötigten Unterlagen mit anschließender 2 monatiger Äußerungsfrist für die Öffentlichkeit
  • 6 Monate später sollte der verbindliche Korridor festgelegt werden (6 Wochen öffentlich ausgelegt)

2. Genehmigungsschritt = Planfeststellungsverfahren

Während beiden Genehmigungsschritten gibt es diverse Einspruchsmöglichkeiten (auch rechtliche Schritte) für die Öffentlichkeit. Sobald uns die genauen Daten bekannt sind werden wir diese auch bekannt geben. Als Bürgerinitiative möchten wir alle Einspruchmöglichkeiten wahrnehmen um das Projekt in die gewünschte Richtung zu lenken.

Geplante Fertigstellung: Inbetriebnahme 2022

Geplanter Baubeginn: Vermutlich so schnell wie möglich

Fragenecke „Masten an sich“

Erhöht sich die Anzahl der Masten?
Wie hoch werden die neuen Masten sein? Wie hoch sind sie jetzt?
Werden die neuen Masten bzw. deren Traversen breiter? Wie breit sind sie jetzt?
In welcher Form kann die bestehende 380kV-Trasse zusätzliche Leiter aufnehmen?
Erhöht sich die Grundfläche der neuen Masten im Vergleich zu den Bestehenden?
Können die neuen Masten auf den Fundamenten der alten Masten befestigt werden?
Was passiert mit den alten Fundamenten?

Es werden verschiedene Ausbaumöglichkeiten geprüft. Da die verschiedenen Versionen auch unterschiedlich dimensionierte Masten beinhalten – und die detaillierten Informationen derzeit öffentlich nicht zugänglich sind – können wir hierzu keine genauen Maße und Mengen angeben. Geprüft werden umgebaute Bestandsmasten, Ersatzneubauten, Parallelneubauten und Kombinationen daraus (umgebaute Bestandsmasten + zusätzliche Masten dazwischen). Fest steht, dass laut Gesprächsnotiz der TransnetBW im Bereich des Bürgerparks die Bestandsmasten NICHT AUSREICHEN und Ersatzneubauten notwendig sind (Veröffentlichungen der TransnetBW sind unter Links zu finden). Es können also nicht „einfach“ zusätzliche Leiter installiert werden (wegen Schutzzonen,…). Laut selbiger Gesprächsnotiz wäre die Grundfläche der neuen Masten größer als die der Alten und sie würden somit wohl nicht auf die alten Fundamente passen. Normalerweise werden diese dann zurückgebaut.

Verfahrensbedingt werden leider bei bundesländerübergreifenden Projekten (wie bei uns) zunächst die Korridore festgelegt und dann erst die Details. Daher gibt es von der TransnetBW keine öffentlichen Berechnungen zu den vorgesehenen Masten! Diese Daten werden erst nach Verfahrensstart bekannt gegeben bzw. berechnet!