Fragenecke „Zeitlicher Rahmen“

Wann soll der geplante Ausbau beginnen?
Wie lange wird gebaut werden?
Wann können Bedenken & Einsprüche geltend gemacht werden?
Wann sind rechtliche Schritte möglich?
Was plant die Bürgerinitiative als nächsten Schritt?

Bis jetzt:

Aus dem Netzentwicklungsplan (weist vom Netzbetreiber ermittelten Ausbaubedarf aus) ergibt sich ein erhöhter Bedarf an Übertragungskapazität u.a. zwischen Weinheim und Karlsruhe. Das Stück zwischen Urbach und Karlsruhe ist seit 2012 jedes Jahr als erforderliche Maßnahme ermittelt und von der BundesNetzAgentur bestätigt worden (Projektname P47). Der vordringliche Bedarf wurde 2013 und 2015 im Bundesbedarfsplangesetz (Vorhaben 19) vom Deutschen Bundestag beschlossen. Damit ist die TransnetBW zur Projektumsetzung verpflichtet. Dies bezieht sich jedoch auf die Netzverstärkung an sich und nicht die genaue Trasse oder Umsetzungsart. Wie genau die Netzverstärkung realisiert wird legt díe BundesNetzAgentur in zwei Genehmigungsverfahren (Bundesfachplanung + Planfeststellungsverfahren) fest.

Bisher:

Die TransnetBW hat im Dezember 2017 den Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Darin wird der Korridorverlauf (Trassenkorridorvorschlag = 1000m breiter Streifen für möglichen Trassenverlauf = keine Detailplanung) vorgeschlagen und Alternativen aufgezeichnet. Die Antragskonferent hat am 6.2.2018 stattgefunden

Zukunft:

1. Genehmigungsschritt = Bundesfachplanung

  • Aktuell legt die BNetzA den Untersuchungsrahmen für das weitere Verfahren fest
  • Darauf folgt die Einreichung aller benötigten Unterlagen mit anschließender 2 monatiger Äußerungsfrist für die Öffentlichkeit
  • 6 Monate später sollte der verbindliche Korridor festgelegt werden (6 Wochen öffentlich ausgelegt)

2. Genehmigungsschritt = Planfeststellungsverfahren

Während beiden Genehmigungsschritten gibt es diverse Einspruchsmöglichkeiten (auch rechtliche Schritte) für die Öffentlichkeit. Sobald uns die genauen Daten bekannt sind werden wir diese auch bekannt geben. Als Bürgerinitiative möchten wir alle Einspruchmöglichkeiten wahrnehmen um das Projekt in die gewünschte Richtung zu lenken.

Geplante Fertigstellung: Inbetriebnahme 2022

Geplanter Baubeginn: Vermutlich so schnell wie möglich

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